, Mayerhofer Teresa

RKEG-Leitfaden - Einfach erklärt Teil 3: Verhinderung von Sicherheitsvorfällen (Z 1)

Der Leitfaden Z 1 zum RKEG behandelt die Prävention von Sicherheitsvorfällen durch integrierte Maßnahmen zur Betriebssicherheit, Katastrophenvorsorge und Klimawandelanpassung. Im Fokus stehen technische Prävention (z. B. robuste Anlagengestaltung, Redundanzen), sichere Betriebsführung (Standardverfahren, Instandhaltung), Vermeidung kritischer Einzelabhängigkeiten sowie Klimawandelanpassung (Stresstests, Anpassung der Infrastruktur). Ereigniserfassung und Incident Learning sichern kontinuierliche Verbesserung, während Schulungen und Automatisierung menschliche Fehler reduzieren. Alle Maßnahmen sind auf den wesentlichen Dienst auszurichten und müssen geeignet, verhältnismäßig und dokumentiert sein.

RKEG-Leitfaden: Verhinderung von Sicherheitsvorfällen (Z 1)

Ziel und Grundlagen

Kritische Einrichtungen haben geeignete und verhältnismäßige Resilienzmaßnahmen zu treffen, um das Auftreten von Sicherheitsvorfällen zu verhindern. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Betriebssicherheit, Katastrophenvorsorge und Klimawandelanpassung. Prävention ist dabei nicht als Summe einzelner Schutzvorkehrungen zu verstehen, sondern als integrierter Ansatz zur Vermeidung, Begrenzung und frühzeitigen Beherrschung von Störungen. Die Wirksamkeit jeder einzelnen Maßnahme hängt von ihrer Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen ab – etwa solchen zum physischen Schutz, zur Abwehr von Sicherheitsvorfällen oder zur personellen Sicherheit.


Schwerpunkte der Prävention

1. Prävention von Ausfällen und Störungen

Ziel präventiver Maßnahmen ist es, Sicherheitsvorfälle möglichst zu verhindern oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit deutlich zu verringern. Dies umfasst:

  • Technische Prävention und Anlagensicherheit: Robuste Auslegung kritischer Komponenten, räumliche Trennung empfindlicher Bereiche, Schutz vor Überflutung, Hitze oder mechanischen Einwirkungen sowie redundante Auslegung technischer Funktionen.
  • Sichere Betriebsführung und Instandhaltung: Standardisierte Betriebsverfahren, Wartung, Instandhaltung, Prüfung und Monitoring, um schleichende Verschlechterungen oder Ausfalltendenzen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  • Vermeidung kritischer Einzelabhängigkeiten: Identifikation und Reduzierung von Single Points of Failure durch Redundanzen, räumliche Trennung, Diversifizierung von Versorgungswegen oder alternative Betriebs- und Steuerungspfade.

2. Katastrophenvorsorge und strukturelle Härtung

  • Standortwahl und Expositionsminderung: Vermeidung hochgefährdeter Standorte oder Verlagerung kritischer Komponenten in weniger exponierte Bereiche.
  • Strukturelle und technische Härtung: Schutz vor Wasser-, Flüssigkeits- und Überflutungseinwirkungen, Wind-, Schnee-, Eis- und sonstigen äußeren Lasten sowie thermischen, Brand-, Druck- und Explosionswirkungen.
  • Nichtstrukturelle Maßnahmen und naturbasierte Lösungen: Festlegung von Zuständigkeiten, Entscheidungswegen und Alarmierungsmechanismen sowie Integration von Grüninfrastruktur (z. B. renaturierte Feuchtgebiete zur Absorption von Sturmfluten).

3. Klimawandelanpassung

Kritische Einrichtungen haben langfristige Klimaveränderungen zu berücksichtigen, die die Integrität und Funktionsfähigkeit von Infrastrukturen beeinträchtigen können. Dazu gehören:

  • Stresstests zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit unter extrem veränderten Umweltbedingungen (z. B. Hitzeperioden, Wasserknappheit).
  • Anpassung der Infrastruktur an neue Klimabedingungen (z. B. erhöhte Kühlreserven, alternative Wasserspeicher).
  • Überprüfung bestehender Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit unter künftig veränderten Umweltbedingungen.

4. Ereigniserfassung und Incident Learning

  • Systematische Erfassung von Sicherheitsvorfällen, Störungen und Beinahe-Sicherheitsvorfällen mit Erkenntniswert für die Resilienz.
  • Dokumentation und Auswertung der Ereignisdaten, um Muster, Häufungen und strukturelle Schwächen zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten.
  • Integration der Erkenntnisse in die Überprüfung von Schutzzielen, Maßnahmen, Übungen und Schulungen.

5. Prävention menschlicher Fehler

  • Identifikation fehleranfälliger Tätigkeiten und Einsatz geeigneter Gegenmaßnahmen wie Automatisierung, Schulung, Mitarbeiteraufsicht und Prozessdokumentation.
  • Förderung einer Resilienzkultur, die Sicherheitsbewusstsein, Meldebereitschaft und Verantwortungsübernahme unterstützt.

Abschließende Vorgaben

Für die Umsetzung des Leitfadens Z 1 wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Anforderungen auf den wesentlichen Dienst der kritischen Einrichtung bezogen sind. Die Grundsätze der Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit sowie die Konformitätsvermutung (einschließlich Begründung bei Abweichungen) sind zu beachten. Übungen sind ein wesentliches Mittel, um die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen zu überprüfen und die Handlungsfähigkeit des Personals im Ernstfall zu sichern. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Einsatzorganisationen soll sichergestellt und in Übungen einbezogen werden.


Stand: Juli 2026 | Quelle: Bundesministerium für Inneres, Leitfaden zu § 15 Abs. 2 Z 1–6 RKEG (Juni 2026)